Zusammenarbeit gestalten

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Informieren Sie, bevor es schwierig wird

Arbeits- und Gleichstellungsgesetz verlangen vom Arbeitgeber präventive Massnahmen, um Mitarbeitende zu schützen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet

 

  • in einer Grundsatzerklärung festzuhalten, dass sexuelle Belästigung nicht toleriert wird,
  • die Mitarbeitenden zu informieren,
  • eine Ansprech- und Vertrauensperson zu bestimmen,
  • bei Verdacht oder Meldung Sachverhalte zu klären und bei Vorfällen Sanktionen auszusprechen.

 

Wir empfehlen den Verantwortlichen (HR, GL, CEO), die Thematik präventiv anzugehen. Definieren Sie die geforderten Grundlagen und informieren Sie Ihre gesamte Belegschaft mit einem Kurzreferat.

 

Inhalt

  • Prävention – die gesetzliche Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers
  • Flirt oder Belästigung – wo genau sind da die Grenzen?
  • Verschiedene Arten der Betroffenheit – Was ist wann zu tun?

 

Das 30-minütige Referat kann im Rahmen einer Veranstaltung als kurzer Input oder als Einstieg in einen vertiefenden Workshop stehen.

 

Referentin Liz Küng

Die Rückmeldungen von Führungskräften und Mitarbeitenden zum Kurzreferat lauten aufschlussreich, unterstützend und angemessen.

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